...::: Freiwillige Feuerwehr Stadt Lichtenberg :::...


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Geschichte

 

Einer der größten Feinde Lichtenbergs war das Feuer.

Die enge städtische Bebauung und der Bestand an Häusern aus Riegelfachwerk
mit Schindelbedachung waren Grund genug , gegen Brände , aus denen sich
Brandkatastrophen entwickeln konnten , in einem ganz besonderen Maße Vorsorge zu treffen.

Wie das in früherer Zeit geschah , ist z.b. aus einer Feuerordnung der
Landeshauptmannschaft Hof vom 11.Juli 1785 zu ersehen.

Hiernach durfte niemand mit Licht oder Schleißen auf den Boden , in den Stall oder über den Weg gehen.

Weiterhin durfte im Stall nicht geräuchert werden , es sei denn bei Seuchen.
In diesem Falle hatte das Räuchern mit Kohlen mit Hilfe eines großen irdenen Topfes zu erfolgen.

Ebenso war es verboten , in der Scheune , im Stall und vor Häusern zu rauchen.
Desgleichen durfte auch kein Flachs im Ofen geröstet werden.

Insgesamt waren in der Landeshauptmannschaft Hof 31 Feuerspritzen vorhanden.
Davon entfielen auf die Stadt Hof 4 , auf die Stadt Lichtenberg 2 und auf die übrigen 25 Gemeinden je eine.

Weiterhin war bestimmt , die Feuerspritzen in einem besonderen Gebäude unterzubringen,
von dem der Bürgermeister , der Schulze (Gemeindediener), der Pfarrer und der Schulmeister einen Schlüssel haben mussten.

Jedes Haus hatte einen und jeder ganze und halbe Hof zwei aus Stroh geflochtene Feuereimer bereitzustellen.

In dem Ort wo eine Kirche oder ein Schloss war , mussten wenigstens zwei Feuerleitern vorhanden sein.
Alle ganzen und halben Höfe mussten zwei und jedes andere Haus einen Feuerhacken haben.

Der Bürgermeister oder Schulze war dafür verantwortlich , dass alle Geräte vorhanden waren.

In Orten , in denen es bedeckte Brunnen gab, mussten diese bei der ersten Feueranzeichen abgedeckt werden.

Wenn Bäche oder andere Gewässer durch einen Ort flossen , so waren diese anzudämmen.

Wo Teiche waren , mussten im Winter Löcher in das Eis gehauen und starke Strohbüschel hineingesteckt werden,
damit gegebenenfalls schnell daraus geschöpft werden konnte.
Im Falle eines Brandes mussten alle Hecken und Zäune auf dem Weg zum Brandherd beseitigt werden.

Sobald ein Feuer ausbrach , musste der Hausherr Lärm machen.
Brannte es in einem Kirchdorf mussten die Glocken geläutet werden.
Der Bürgermeister oder Schulze mussten einige aus der Gemeinde in die nächste
Stadt oder in die nächsten Dörfer schicken um dort Lärm zu machen.

Alle Männer aus den umliegenden Orten im Alter von 15 bis 50 Jahren mussten mit Feuereimer herbeieilen.
Die Schmiede , Schlosser und Wagner waren bei der Feuerspritze anzustellen.
Die Zimmerleute und Mauerer hatten sich mit Hauen oder Äxten einzufinden.

Mann hatte weniger auf die Rettung des brennenden Hauses als auf die Erhaltung der umliegenden Häuser bedacht zu sein.
Wenn es schien , dass das Feuer um sich griff , mussten alle anliegenden Schupfen , Scheune ,Ställe und Häuser
niedergerissen werden.

Wer sich der Teilnahme an den Löscharbeiten widersetzte wurde auf der Stelle mit Stockschlägen bestrafft.

Nach Abschluss der Löscharbeiten war festzustellen , welches Feuergerät mangelbar oder abhanden gekommen waren,
damit diese sofort repariert oder ersetzt werden konnten.

Neben der in Lichtenberg bereits seit langer Zeit bestehenden gesetzlichen Pflichtfeuerwehr
wurde am 10.März 1874 noch eine Freiwillige Feuerwehr gegründet.

Heute gibt es nur noch eine Freiwillige Feuerwehr


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